Zusatzleistung Krankenkassen

26. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
mike69
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 50x hilfreich)
Zusatzleistung Krankenkassen

Hallo,
habe heute von meiner Krankenkasse einen Brief bekommen das diese monatlich 8,-€ haben möchte. Wie soll ich denn dies noch von meinem ALG II zahlen ? Das ist viel Geld für mich.

Ist dies so korrekt ?
Wer weiß eine Antwort ?



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"man sollte nie nein sagen, bevor man es nicht wirklich versucht hat.
http://www.xarto.com/profil/in"

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10619 Beiträge, 2430x hilfreich)

@Mike

Es kam heute im RBB:
Es wird darüber diskutiert, dass ALG2 Bezieher von dieser Zusatzleistung ausgenommen werden sollen.

Ggfalls musst du die Kasse wechseln, wenn dir dadurch nicht Prämien oder Zusatzleistungen (die im Tarif sind) die gerade für dich persönlich wichtig sind, verloren gingen.

Meine persönliche Ansicht: Die Argen und JC mit Anträgen zur Übernahme überschwemmen.

Sunbee



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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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#2
 Von 
eulchen
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 8x hilfreich)

Suchbegriff: Zusatzbeiträge

SUCHE in der ARD:
http://www.ard.de/home/-/id=1860/vv=search/cf=42/nid=1860/did=338672/cf=42/fqcw3p/index.html?q=Zusatzbeitrag&x=6&y=12

suche im ZDF:
http://www.zdf.de/ZDFde/suche.html?pn=1&kw=Zusatzbeitr%E4ge&Suchen.x=3&Suchen.y=5&Suchen=search
Datum beachten

SUCHE auf phoenix:
http://www.phoenix.de/content//1825?id=1825&sv%5Bvt1%5D=Zusatzbeitr%E4ge&x=11&y=10
http://www.123recht.net/Zusatzleistung-Krankenkassen-__f204953.html

SUCHE bei ntv:
http://www.n-tv.de/suche/?q=Zusatzbeitr%C3%A4ge&searchabout=ntv&a=search&at=all&qwg=&qw=&qa=&sdd=&sdm=&sdy=&edd=&edm=&edy=


Ob man seine Krankenkasse wechseln sollte, wird davon abhängen, ob diese in absehbarer Zeit Zusatzbeiträge fordern wird (was anzunehmen ist, falls das Verfassungsgericht oder das Kartellamt dies als rechtens ansehen sollte).

Wenn meine Krankenkasse Zusatzbeiträge fordert, werde ich dort anfragen, ob sie mich von diesen Zusatzbeiträgen befreit und ich bitte um Schriftliches darüber. Ansonsten werde ich meine Kasse entsprechend darauf hinweisen, dass ich eine evtl. Pfändung nicht zulassen werde, und dass ihre Forderung ins Leere laufen wird (Das kann ich, weil bei mir dieser (bzw. ggf. ein gesetzlich geänderter) Pfändungsfreibetrag lebenslang greifen wird. Wer in absehbarer Zeit oder generell Aussicht auf Einkommen hat, sollte sich das aber gut überlegen, denn Forderungen mit (rechtskräftigem) Titel gelten 30 Jahre und können gepfändet werden während eines Arbeitsverhältnisses oder bei Rentenbezug über dem Prändungsfreibetrag).

"In der Regel" darf Hartz IV-Beziehern die Regelleistung nicht gepfändet werden, weil die RL unter dem pfändungsfreien Betrag liegt. Somit würde auch ein Mahnbescheid bzw. eine Klage der Krankenkasse keinen Erfolg haben. Einem Mahnbescheid muss innerhalb von 14 Tagen beim Mahngericht widersprochen werden. Falls die Kasse das Verfahren nicht weiterverfolgt, muss sie nach evtl. Verstreichen der Halbjahresfrist erneut einen Mahnbescheid senden.
(soweit meine Kenntnisse - ich lasse mich aber gerne anders belehren ;-)

Möglicherweise werden Einkommensschwache von diesen Zusatzbeiträgen aber befreit. Darüber wird sicher noch geredet werden müssen - siehe: http://www.wdr.de/tv/hartaberfair//sendungen/2010/20100127.php5?akt=1
(Diesen TV-Betrag gibt es wahrscheinlich morgen in der Mediathek)


Gruß
Eulchen

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edit: hier ist der link der Sendung schon:
http://www.wdr.de/themen/global/webmedia/webtv/getwebtv.phtml?p=4&b=249

-- Editiert am 28.01.2010 00:07

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#3
 Von 
mike69
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 50x hilfreich)

Hallo und danke für eure Antworten.
Habe so eben gelesen das ALG II Nehmer NICHT von der Zusatzzahlung ausgenommen werden sollen.

Sicherlich habe ich die Möglichkeit die Kasse dann zu wechseln aber was mache ich dann wenn diese diesen Beitrag auch einführt ? Vielleicht wie eine Ratte auf der sinkenden TITANIC bis zum Heck laufen um als letztes untergehen ?

Ich meine diese 8€ entsprechen ungefähr ca. 2,3% monatlich von der Regelleistung.
Es ist auch in dieser Zusammensetzung kein Posten dafür vorgesehen.

Das ist eine riesen *******erei. Es macht keinen Spaß mehr man kämpft jetzt schon täglich um das Überleben und denn auch noch dies.

Aber egal, sollen die Krankenkassen doch von mir das Geld fordern, ich zahle nicht sollen die doch pfänden.....




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#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10619 Beiträge, 2430x hilfreich)

@Eulchen

quote:
Ob man seine Krankenkasse wechseln sollte, wird davon abhängen, ob diese in absehbarer Zeit Zusatzbeiträge fordern wird (was anzunehmen ist, falls das Verfassungsgericht oder das Kartellamt dies als rechtens ansehen sollte).


Es geht (leider) nicht um sollen oder wollen, wenn die Zusatzleistung auch von ALG2 und SGB XII Beziehern zu zahlen ist, werden Anträge auf Übernahme mit genau diesem Argument scheitern.
Glaubt irgendjemand, dass es den Argen/ JC dabei auf Wirtschaftlichkeit ankommt, also in die Zukunft gedacht wird?

Da sage ich nur Aufforderung zur Senkung der KDU bei 10, 20 oder 50 Euro höherer Miete wegen steigender NK.
Die NK steigen auch in anderen Wohnungen, dann wird wieder aufgefordert und ein Transferleistungsbezieher wird zum Z***ogel

@MIke

Einfach abwarten, bis Mahnung und Vollstreckung erfolgen, halte ich für den absolut falschen Weg.

Besser, man sucht sich entweder einen engagierten Anwalt oder man führt selbst ein Verfahren durch alle Instanzen.

Übrigens, zu verdanken ist das nicht der *Gier* einzelner GKV, sondern der Gesundheitsreform.
Die Kassen sind berechtigt, SGB V, §242, diese Zusatzbeiräge zu erheben, wenn der Finanzierungsbedarf aus den Fonds nicht gedeckt ist...

Eine Frage der Zeit, für jeden Besuch beim Arzt Eintritt zahlen zu müssen?
So wird der Überbevölkerung entgegengewirkt ... :kotz:


Sunbee



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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17785 Beiträge, 8030x hilfreich)

Ich halte eine Klage auf Übernahme der Zusatzkosten durch die ArGe für erfolgversprechend. Da dieses Geld ja de facto nicht im Regelsatz enthalten ist, muß es entweder von der ArGe bezahlt oder erlassen werden.

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" Don`t feed trolls"

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#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(12906 Beiträge, 4387x hilfreich)

@hamburgerin:

quote:
Ich halte eine Klage auf Übernahme der Zusatzkosten durch die ArGe für erfolgversprechend.


Ich nicht, weil es schlicht und einfach im SGB II keine Grundlage dafür gibt. Wenn überhaupt, kommt eine Übernahme nur nach SGB XII in Frage und dazu fehlt wiederum die Öffnungsklausel im SGB II. Genau das Fehlen dieser Öffnungsklausel ist einer von vielen Punkten, den auch das BVerfG im Rahmen der mündlichen Verhandlung zu den Regelleistungen mehrfach und massiv kritisiert hat.

Wenn meine GKV den Zusatzbeitrag einführen sollte, weiß ich noch nicht, wie ich reagiere. Ein Kassenwechsel wird m.E. nichts bringen, weil über kurz oder lang wohl (fast) alle Kassen nachziehen werden.

Einfach nicht zahlen, weil ja kein pfändbares Einkommen vorhanden ist, ist natürlich eine Möglichkeit. Ob's aber sinnvoll ist?

Ich werde, wenn es soweit ist, das ganze mit meinem Anwalt besprechen und dann in aller Ruhe überlegen, was ich tue. Jetzt in Panik zu verfallen bringt nämlich herzlich wenig.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10619 Beiträge, 2430x hilfreich)

@Mike

Ab sofort sollten, aufgrund des heute gefällten Urteils seitens des Bundesverfassungsgerichts betreffs der Regelsätze (die verfassungswidrig sind) und der sogenannten besonderen Bedarfe (die regelmäßig anfallen und nicht durch die Regelsätze gedeckt sind. Das sind Zusatzbeiträge definitiv nicht)
diese Bedarfe geltend gemacht werden können.

Bezug nehmen auf das heutige Urteil.

relevante Textpassage: Es wurde für unabwendbare Bedarfe im Einzelfall angeordnet, dass dieser Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe
unmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zu
Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann.

Sunbee

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-- Editiert am 09.02.2010 15:32

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#8
 Von 
Endorphine
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

habe nun heute auch die Zahlungsaufforderung zum 15.03.2010 unserer KV bekommen -
gleich mit Einzugsermächtigung und so.

Unter Weitere allgemeine Hinweise (dem kleingeschriebenen) steht:

* Für Bezieher von ALG II kann der Leistungsträger (ARGE, JC, Kommune) den Zusatzbeitrag übernehmen. Nähere Auskünfte erteilt der Leistungsträger.

Weiß jemand schon was genaues?

VG, Endo

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""



-- Editiert am 11.02.2010 16:52

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#9
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(12906 Beiträge, 4387x hilfreich)

@all:

Ich stimme @sunbee ausdrücklich zu und korrigiere insoweit meine vorherige Aussage. Mit der jetzt bekannten Entscheidung des BVerfG zur Gewährung von laufenden Sonderbedarfen wird die ARGE die Zusatzbeiträge übernehmen müssen. Darum sofort, schriftlich/nachweislich den entsprechenden Antrag bei der ARGE stellen, mit Hinweis auf die Entscheidung des BVerfG unter den Az.: 1 BvL 1/09 , 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 .

Angeblich sollte es bereits eine interne Dienstanweisung der BA geben, dass die Beiträge zu übernehmen sind.

Gruß,

Axel

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#11
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10619 Beiträge, 2430x hilfreich)

@Sto,

Mal abgesehen davon, dass alle Kassen diesen Zusatzbeitrag erheben werden, für mich z.B. wär es eine Katastrophe, wenn ich wechseln müsste.
Es gibt die freie Wahl der GKV, soll ein ALG2 Empfänger hier auch beschnitten werden in seinen Rechten?

Komm nicht mit, der lebt ja auf Steuerzahlerkosten.
Die große Mehrheit arbeitet und kann nicht leben von seinem Lohn, zahlt aber auch Steuern.
Mir geht diese populistische Sch** mittlerweile echt auf den Keks.
Nix gegen dich persönlich, aber ein Argument wäre besser, als permanent nur abzustänkern.
Sind es die Arbeitslosen, die die Arbeitsplätze abschaffen?
Sind die heutigen ALG2 Empfänger verantworlich dafür, dass sämtliche Regierungen blind waren. Zu blind, um den Abbau der Industriegesellschaft und damit den Abbau von Vollbeschäftigung aufzufangen.
Mit der derzeitigen Koalition wird es für alle noch schlimmer werden und die, die diese Regierung gewählt haben, werden noch staunen.

Wieso sagst du nix zur Bankenkrise und der Finanzierung durch den Steuerzahler von Boni und Co?
Wieso nix zur Unfähigkeit der Arbeitsministerin? Wieso nix zu dem Dummfug, den Westerwelle absondert. Die Folgen werden DEINE Steuern kosten.

Ich müsste alles neu beantragen, warten und wer weiß, ob die neue Kasse mir in allen Punkten helfen würde. Was Kassen so veranstalten mit Kranken, ist oft genug zu lesen.

Meine SB machen es mir durch ihre Freundlichkeit und das bemühen um mich einfacher.

Sunbee



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