Hallo,
für eine Gaststättenkonzession wird eine sog. Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt.
Dafür muss ich ja auch den Auszug GZR und Führungszeugnis beantragen. Das Ordnungsamt in SB führt aber noch eine weitere Überprüfung beim LKA durch, von der ich durch Zufall erfahren habe.
Gibt es hierfür eine Ermächtigung (Grundrechtseingriff: informationelle Selbstbestimmung!?) oder sind derartige Überprüfungen schon mit der Klausel im GastG abgedeckt?
Welche Abfragemöglichkeiten hat denn das Ordnungsamt noch? (/ironie an/ untere Wasserbehörde/ironie aus/)
mfg
Schafskopf
Zuverlässigkeitsüberprüfung GastG
3. Januar 2008
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Frage vom 3. Januar 2008 | 15:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zuverlässigkeitsüberprüfung GastG
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