Aufgrund eines vollstreckbaren Titels wurde eine Zwangssicherungshypothek vor einiger Zeit im Grundbuch des Schuldners (in voller Höhe) eingetragen. Nun wird bei einem anderen Grundstück(in einer anderen Stadt) des gleichen Schuldners aufgrund des gleichen Titels wiederum eine Zwangssicherungshypothek in voller Höhe eingetragen. Auf dem beim GBA eingereichten vollstreckbaren Titel war vermerkt, dass die erste Sicherungshypothek bereits in voller Höhe in einem Grundbuch eingetragen ist.
Dennoch hat der der Rechtspfleger die Sicherungshypothek eingetragen.
Meines Erachtens musste die Eintragung aufgrund des §867(2) ZPO
abgelehnt werden, da bereits 100% de Forderung im ersten Grundbuch eingetragen sind.
Ist mein Standpunkt richtig und wie sollte man weiter vorgehen ?
Zwangssicherungshypothek in 2 Grundbüchern
11. Januar 2017
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Frage vom 11. Januar 2017 | 18:21
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangssicherungshypothek in 2 Grundbüchern
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 11. Januar 2017 | 19:01
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
https://openjur.de/u/307108.html
Scheinst du richtig zu sehen.
Ich würde mich insofern mal an das zuständige Gericht wenden. In meinen Augen kommt hier eine Vollstreckungserinnerung in Frage. Das ist eine Form der Beschwerde bei formalen Fehlern der Vollstreckungsmaßnahmen.
Man würde wohl die fehlende Aufteilung monieren.
-- Editiert von mepeisen am 11.01.2017 19:02
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