Zwangssicherungshypothek in 2 Grundbüchern

11. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Helmut11
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangssicherungshypothek in 2 Grundbüchern

Aufgrund eines vollstreckbaren Titels wurde eine Zwangssicherungshypothek vor einiger Zeit im Grundbuch des Schuldners (in voller Höhe) eingetragen. Nun wird bei einem anderen Grundstück(in einer anderen Stadt) des gleichen Schuldners aufgrund des gleichen Titels wiederum eine Zwangssicherungshypothek in voller Höhe eingetragen. Auf dem beim GBA eingereichten vollstreckbaren Titel war vermerkt, dass die erste Sicherungshypothek bereits in voller Höhe in einem Grundbuch eingetragen ist.
Dennoch hat der der Rechtspfleger die Sicherungshypothek eingetragen.
Meines Erachtens musste die Eintragung aufgrund des §867(2) ZPO abgelehnt werden, da bereits 100% de Forderung im ersten Grundbuch eingetragen sind.
Ist mein Standpunkt richtig und wie sollte man weiter vorgehen ?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

https://openjur.de/u/307108.html
Scheinst du richtig zu sehen.

Ich würde mich insofern mal an das zuständige Gericht wenden. In meinen Augen kommt hier eine Vollstreckungserinnerung in Frage. Das ist eine Form der Beschwerde bei formalen Fehlern der Vollstreckungsmaßnahmen.
Man würde wohl die fehlende Aufteilung monieren.

-- Editiert von mepeisen am 11.01.2017 19:02

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen