§ 240 Nötigung
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe.
Person A geht Person B auf die Nerven
Um endlich Ruhe von A zu haben gibt B
die Private-Telefonnummer an Person C
und bedroht A mit Mord
Person A ist total in Wut,denn hatte B
nie was getan,dass man gleich mit Mord
kommen müsste.
Um die Wut in sich los zu werden wird A
zum Täter macht Telefonterro und schreibt
einen sattigen Brief was B sich denkt gleich
mit einer Mordandrohung zu kommen.
Eigentlich war Person A nicht gerade wegen die
Mordandrohung so in Wut sondern mehr,dass Person C
der Vater von B war und B hatte mal sagt,dass sie C
überhaupt nicht kennt und nur hassen kann.
Person A hat eigentlich nie in wirklichen Sinne die Straftat des § 240 Nötigung erfüllt. Dürfte überhaupt gegen A ermittelt werden ?
angebliche Nötigung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Person A hat eigentlich nie in wirklichen Sinne die Straftat des § 240 Nötigung erfüllt.
Das sehe ich anders. Telefonterror kann durchaus als Gewalt im Sinne des § 240 StGB
gewertet werden. Gewalt ist der körperlich wirkende Zwang beim Opfer. Je nach Ausmaß des Telefonterrors kann dies auch der Fall sein, das ist eine Frage des Einzelfalles.
Selbstverständlich darf gegen A ermittelt werden, was dabei rauskommt ist eine andere Geschichte.
-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"
Gewalt ist der körperlich wirkende Zwang beim Opfer
Demnach wäre der ganze Straftatbestand doch eine Frage wie sich das Opfer verhält, oder?
-- Editiert von cumi am 08.01.2007 17:47:01
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
leider wurde es von der Staatsanwaltschaft eingestellt. hätte gerne mal gewusst warum sie mir gleich mit Mord kommt und warum ich noch Verständnis für eine Mordandrohung haben muss.
Hätte nur dann Verständnis,wenn es nach dem Telefonterro gewesen wäre mit der Mordandrohung
-- Editiert von Nice-Man am 08.01.2007 18:01:58
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten