angeklakt wegen helerei

5. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
peter72
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
angeklakt wegen helerei

hallo,

bin von der polizei wegen hälerei angeklakt worden

wir haben ein an- und verkauf geschäft, ich habe im juli ein sonyerikson f500i gekauft, der war neu mit rechung und kaufvetrag habe ich auch gemacht, ich schaue mir immer die günstiger.de seite und dann ebay an, und vergleiche, damals stand das handy bei 130 euro und bei ebay weniger, habe den jüngen für 75 euro das handy abgekauft, das polizei beschulidgt mich der helerei und das ich mich bereichen wollte da laut LISTEN preis stand dieses handy bei 399 euro, ich versuchte zuärkleren das kein privathändler richtet sich was telekom oder debitel....einfach herstäler für preise machen, solche preise gibts nur in normalen laden, also telekomladen oder andere, sondern jeder schaut bei günstiger.de oder ebay, der polizist sagte, ebay ist sowieso 90% alles geklaut und ihm interesiere das gar nicht, und mein steuerberater sagt das gleiche ((((((((( das kann doch nicht war sein ?!?!?!?

und heute habe ich schon anklage von gericht bekomen

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Naja, um sich der Hehlerei srafbar zu machen, müßten Sie Vorsatz gehabt haben. Das heißt, Sie müßten gewußt haben, daß die Ware aus einer Straftat herrührt (z.B. Diebstahl).

Allerdings wird auch von Gerichten die Meinung vertreten, wer ein Gerät derart billig kauft, muß wissen, daß es nicht mit rechten Dingen zugehen kann. Somit würde es der Täter billigend in Kauf nehmen, daß er Ware aus einer Straftat kauft. Dies ist für den Vorsatz ausreichend. Ich selbst finde diese Rechtsprechung aber sehr gewagt, daher würde ich empfehlen, einen Anwalt hinzuzuziehen.

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"justice"

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Dem kann ich mich nur anschließen. Es wird vertreten, wer nur so 50 % vom üblichen Preis bezahlt, habe bedingten Vorsatz, nehme also in Kauf, dass es sich um gestohlene Ware handelt.
Wie ist man denn überhaupt auf Sie gekommen?

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#3
 Von 
peter72
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, ich habe ein an-verkauf laden, und habe schon bei anderen gleichen geschäft angefragt, und er fands lecherlich diese anklage :( sagte ich kann ihn als zeugen einladen, und er sagt das es so üblich ist, das mann sich bei zb. günstiger.de oder ebay nach dem preisen informiert und orientiert (er ist eben deutscher und ihm würde mann glauben, ich kann doch nicht für ein handy 400 geben was der härsteler sagt, da ja der marktpreis ganz anders ist, ich habe termin bei anwalt und habe zusätzlich bei günstiger.de angebote ausgedruckt, und da siehtman immer denn vergleich, das gute ist das daneben noch preise von versandshäuser dabei sind, und die preisse bei denen auch günstiger sind als die von hersteler vorgeschiben

die sache ist, wieso angklage wegen hellerei, wenn ich ganz normal kaufvetrag mit dem verkäufer gemacht habe :(

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#4
 Von 
deltakilo
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

@justice & wastl

Ich glaube er möchte uns etwas anderes mitteilen...

Er hat das Handy von dem rechtmässigen Besitzer und Eigentümer zu einem günstigen Preis gekauft, und jetzt im Nachhinein hat der Verkäufer gemerkt dass er es eigentlich zu günstig verkauft hat....oder täusche ich mich??

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

@ deltakilo
Das kann sein. Aber ehrlich gesagt verstehe ich überhaupt nichts mehr.

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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

die sache ist, wieso angklage wegen hellerei, wenn ich ganz normal kaufvetrag mit dem verkäufer gemacht habe


Das spielt keine Rolle. Hehlerei ist, wenn man sich eine Sache verschafft, die ein anderer gestohlen hat. Sinn und Zweck dieses § ist es, ein Weiterverschieben der Beute zu verhindern bzw. unter Strafe zu stellen. Da spielt es auch keine Rolle, ob die Beute nun durch Kaufvertrag oder sonstwie verschafft wurde. Aber man muß natürlich von der rechtwidrigen Vortat Kenntnis haben. Und bzgl dieses Vorsatzes: siehe oben

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"justice"

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

ein bißchen verworren ist das aber wirklich...

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"justice"

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#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Sie haben ja völlig recht, justice. Aber haben Sie noch Lust, sich den Sachverhalt zusammenzuraten? Ich nicht. Entweder es wird einem etwas Gescheites mitgeteilt oder eben nicht. ;)

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#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

auch wieder wahr... ;) mal sehen, vielleicht kommt ja noch was...

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"justice"

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#10
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Harren wir der Dinge ;)

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#11
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Habe ich das richtig mitbekommen, justice, Sie sind Referendar?

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#12
 Von 
peter72
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

also nochmals,

ich habe ein an-verkauf laden, und es kam ein mann und er verkaufte mir sein nagelnues handy, er hatte vertrag gemacht, das handy war mit rechnung, habe dann bei günmstiger.de nachgeschaut und das handy stand da für 130 oder 150 euro weist nicht mehr genau, also hiss das für mich das ich desies handy allehöhstens 90-110 euro bei mir in laden verkaufen kann, habe dann für 75 euro gekauft und mit dem verkäufer ein kaufvetrag gemacht, komplet mit mit immei numer von handy, und alle daten aus seinen perso, also kann in diesen moment keine rede sein von geklauten/helerei oder was weis ich, die sind raus, und 2 minuten später waren 5 mäner von kripo bei mir drine, telefon mitgenomen, kopie von kaufvetrag auch, ein monat später kamm die einladung von der polizei, schon paar mal sowas gechabt, ja weil du ja nicht ahnen kanst wenn du zb. gebrauchte sachen kauft das es geklaut ist, und klar immer kaufvetrag gechabt und nie was gewesen, immer ausage gemacht und das was, und jetzt dachte ich auch, und er sagte mir bei der vernehmung das er denn vetrag mit geklauten visakarte geamacht hat und auserdem drogenabchengig war, und ich musste es merken das es was nicht stimmt, weil mann neues handy ja nicht verkauft :( und ich sagte ihm, das die leute sehr oft das machen, wenn jemand vertragverlängerung macht und will das neue net, versteckt er das doch net in schublade sondern weiter verkauft, und auserdem bin ich kein artzt das ich sehen musste das es ein drogenabhengiger war :( (hatsman wirklich nicht gesehen, aber egal),

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#13
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Sollte der Sachverhalt wie oben geschildert gewesen sein, ohne dass noch weitere Umstände hinzukommen, wird es äußerst schwierig zu einer Verurteilung zu kommen. Das Handy stammt aus einem Betrug. Die Gedanken des Verkäufers kann niemand lesen. Kommen nicht andere objektiven Umstände hinzu (der Preis scheint nach der obigen Schilderung auch in Ordnung gewesen und nicht unverhältnismäßig niedrig gewesen zu sein), so wird der Tatnachweis zur subjektiven Seite kaum zu führen sein.

Auffälig an der Schilderung ist jedoch: Warum war die Kripo bereits 2 Minuten nach dem Verkauf im Laden? Ist dieser vielleicht schon als Umschlagplatz für Hehlerware bekannt? Dann könnte es eng werden.

Entscheidend ist auch noch: Was hat der Verkäufer gegenüber der Polizei ausgesagt?

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#14
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Genauso sehe ich das auch. Wenn der sachverhalt wirklich so war, wie beschrieben, sehe ich hier auch keine Hehlerei. Aber die sache mit der Kripo ist schon merkwürdig. Irgendwas steckt da bestimmt noch dahinter...

@wastl: Ja, richtig vermutet ;)

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"justice"

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#15
 Von 
peter72
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

denen war der anscheinend bekand, weil die sind ihm von dem geschäft bis zu mir gevolgt

ich habe jetzt termin bei anwalt, bin geschpant was passiert :(

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#16
 Von 
peter72
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

also der anwalt hat sich die akten von gericht geholt, und sagt die klagen mich deswegen, weil ich gewusst haben muss das mit diese ware was nicht stimmte, und da will er sich auf irgendein paragraf greifen, das es so nicht der fall war, weil ich die rechnung und perso von dem gesehen habe, und für mich war da alles inordnung ?!?! :( , also es wird nicht mehr die rede von helerei sein, jetzt schreibt er zu den richter das, aber sagte das er glaubt das es trodzem zu der verhandlung kommt :( , ich sagte ihm das jeder händler genauso es macht, und er sagte, können ja alle auch machen, aber es muss ja nicht heisen das es auch richtig so ist :( , ich glaube es ist ein schlechter film :( ((((((

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#17
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Ich glaube langsam, ich bin hier im falschen Film und klinke mich aus.

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#18
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

@ Don Carlo
Wieso denn? Gerade jetzt wo es so richtig schön durcheinandergeht.

@ Justice
Ich kann hellsehen ;)

@ Peter72
Also mal zusammengefasst (so wie ich das verstanden habe):
Jemand kommt in Ihren Laden und verkauft Ihnen dieses Handy. Sie finden den Preis in Ordnung und nehmen es. Kurz danach kommt die Polizei, die diesem Mann gefolgt ist. Es stellt sich heraus, dass das Handy aus einer Straftat stammt und es wird ein Verfahren gegen Sie eingeleitet. Da der Preis des Handys deutlich unter dem Markt- bzw. Listenpreis liegt wurde gegen Sie Anklage wegen Hehlerei erhoben.

Wie Ihnen ja schon Don Carlo erläutert hat ist der Preis, den Sie bezahlt haben, nicht so außergewöhnlich niedrig, dass man unbedingt davon ausgehen muss, dass Sie sic hätten denken müssen, dass das Gerät aus einer Straftat stammt.
Da aber nunmal Anklage erhoben ist und eine Hauptverhandlung dazu da ist, um sich einen persönlichen Eindruck von den Beteiligten zu verschaffen - deswegen heißt sie so - wird es nun wohl auch zu einer Hauptverhandlung kommen.
Also gehen Sie hin, wenn Sie die Ladung bekommen und erzählen Sie das, was Sie vorher mit Ihrem Verteidiger besprochen haben.
Mehr kann man dazu nun wirklich nicht sagen.

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#19
 Von 
peter72
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ja bloss wenn er mir jetzt schon sagt das dieses schreiben an richter nicht hielft, und es trodzdem zu verhandlung komt :( heist er glaubt auch nicht das wir gewinnen und er nicht so richtig ein plan hat :(

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#20
 Von 
Trixi0703
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 21x hilfreich)

'ja bloss wenn er mir jetzt schon sagt das dieses schreiben an richter nicht hielft, und es trodzdem zu verhandlung komt heist er glaubt auch nicht das wir gewinnen und er nicht so richtig ein plan hat'

@peter72:
nein, dass heißt es nicht. Dann gäbe es keine Freisprüche.
Ganz vereinfacht gesagt:
In ganz seltenen Fällen ‚hilft’ zwischen Anklageerhebung und Eröffnung des Hauptverfahrens ein 'Schreiben', sofern es sinnvollen Sach- oder Rechtsvortrag enthält. Ist das Hauptverfahren eröffnet, wird nichts meist anderes passieren als die Hauptverhandlung. Es ist schon sinnvoll, dann dort alles vorzutragen. Wie schon von wastl ausführlich und zutreffend ausgeführt, wird sich der Richter von Ihnen einen persönlichen Eindruck verschaffen. Gehen Sie mal davon aus, dass Ihr Anwalt sich etwas besser auskennt als Sie. Nicht jeder Anwalt ist gut, aber den Ablauf bei Gericht wird er wohl auf jeden Fall besser kennen. Oder sind Sie so gerichtserfahren?

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#21
 Von 
peter72
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

bin nicht so gericherfahren, aber habe schiss ohne ende :( der anwalt müsste eintlich sagen, hier sieht gut aus oder keine chance oder was weis ich,

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Trixi0703
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 21x hilfreich)

Das spricht eher für Ihren Anwalt, dass
er Ihnen den Ausgang nicht vorher sagt. Das kann er nämlich nicht. Dadurch ist er offensichtlich auf alles gefasst und wird auch entsprechend verteidigen. DAS ist sein Job, NICHT Sie zu beruhigen.
Es wird auch kein Welteruntergang, egal, was passiert - es sei denn Sie sind vorbestraft - also kriegen Sie sich mal wieder ein bißchen ein.

PS: Schreiben Sie mal wie es ausgegangen ist.


-- Editiert von Trixi0703 am 07.01.2006 15:54:19

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#23
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Mehr lässt sich dazu nun wirklich nicht mehr sagen :)

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