

123recht.de
Almuth Arendt-Boellert
Kurfürstendamm 2110719 Berlin
Tel: 030 33 77 373-10
Fax: 030 33 77 373-19
Web: http://www.ra-laux.de
E-Mail: kanzlei@ra-laux.de
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13 Ratgeberartikel veröffentlicht
Schwerpunkte
- Berufsunfähigkeitsversicherung - 23,1%
- Unfallversicherung - 23,1%
- Krankenversicherung - 23,1%
- Verkehrszivilrecht - 7,7%
- Medizinrecht - 23,1%
Kurzprofil
Gegründet habe ich meine Spezialkanzlei mit meinem Partner Rechtsanwalt Joachim Laux im Jahr 2008. Unser Anwaltsherz schlägt für die Versicherungskunden, Patienten, Privatkunden, Verbraucher, Unfallopfer. Dieser Weg gilt unter Anwälten zwar als besonders steinig und ist wirtschaftlich risikoreich - belohnt mich aber seit Jahren mit dem aufrichtigen Dank vieler Menschen.
Bereits damals war uns schon seit Jahren klar: Nicht der Wald- und Wiesenanwalt bringt dem Mandanten größte Erfolge, sondern der Spezialist. Mein schlagkräftiges Team ist heute deutschlandweit im Haftungs- und Versicherungsrecht etabliert.
Stets geht es dabei um medizinische Fragestellungen und um die Waffengleichheit zwischen Versicherungswirtschaft und Kunden.
Tägliche Motivationsquelle Nummer 1: Die verunfallten oder schwer erkrankten Versicherten und Medizingeschädigten auf Augenhöhe mit den Versicherern zu bringen. David gegen Goliath 4.0
Was meine Mandanten besonders schätzen?
Laux Rechtsanwälte arbeitet immer nur für die Geschädigten- und Versichertenseite.
· Kooperationen mit den Versicherungskonzernen lehnen wir ab.
· Wir legen Wert auf Unabhängigkeit.
· Man findet uns nicht auf den Honorarlisten der Versicherungen.
Somit kennen wir keine "Beiß-Hemmung". Falsche Rücksichtnahmen und Leisetreterei haben die Anwälte in meiner Kanzlei nicht nötig. Bei uns stehen allein die Mandanten im Mittelpunkt!
Worauf meine Mandanten baue

Almuth Arendt-Boellert
10719 Berlin
Tel: 030 33 77 373-10
Fax: 030 33 77 373-19
Web: http://www.ra-laux.de
E-Mail: kanzlei@ra-laux.de
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Deutsch
Sprachen:
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Laux Rechtsanwälte PartGmbB
Mitgliedschaften:
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PR 910 B
Handelsregistereintrag:
Ratgeber von Almuth Arendt-Boellert
- Chefarzt muss bei Wahlleistungsvereinbarung selbst an den Tisch
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