Ich bin als Rechtsanwältin vornehmlich tätig im Arbeitsrecht und im Mietrecht einschließlich der jeweils angrenzenden Rechtsgebiete. Außerdem vertrete und berate ich Sie in Fällen des allgemeinen Vertragsrechts und benachbarter zivilrechtlicher Gebiete. Nach Bewertung der Sachlage leite ich in Abstimmung mit Ihnen außergerichtliche Schritte ein oder erhebe Klage.
ArbeitnehmerInnen unterstütze ich zum Beispiel in den Bereichen Kündigungsschutz, Aufhebungsvertrag und Abfindung. Auch Rechte, die sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis ergeben, nehme ich wahr, wie etwa Ansprüche auf Vergütung, Urlaub oder ein Zeugnis. Auch beim Erhalt einer Abmahnung oder wenn Mobbing auftritt berate ich.
Mitarbeitervertretungen berate ich zu ihren Mitbestimmungsrechten und entwerfe Betriebs- und Dienstvereinbarungen sowie Regelungsabreden. Auch bei Umstrukturierungen und Firmenübergängen unterstütze ich.
ArbeitgeberInnen (Unternehmen, Verbände, Vereine) berate ich zum Beispiel zur Gestaltung von Arbeitsverträgen, zu den Anforderungen beim Ausspruch von Kündigungen und zu den Möglichkeiten von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen. Sozialrechtliche Folgen behalte ich dabei immer im Auge. Auch zu den Anforderungen des Besonderen Kündigungsschutzes (z.B. von Betriebsratsmitgliedern) biete ich Rat.
MieterInnen unterstütze ich beim Abschluss des Mietvertrags, bei einer Mieterhöhung, der Betriebskostenabrechnung, Schönheitsreparaturen, bei Wohnungsmängeln oder einer Kündigung
Einfriedung_Brandenburg
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Anwalt Direktanfrage
06.01.2020 | Einsatz: € 50,00
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Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie Mieter oder Mieterin sind und kompetente Unterstützung benötigen, beispielsweise in einer der folgenden Angelegen ...