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Jens Usebach
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Jens Usebach, LL.M.

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Wurden Sie von Ihrem Arbeitgeber gekündigt?

Im Kündigungsverfahren sind besonders kurze Klagefristen zu wahren (3 Wochen).

Sie haben eine Kündigungsschutzklage Ihres gekündigten Arbeitnehmers vom Arbeitsgericht erhalten?

Zunächst rate ich Ihnen RUHE zu bewahren!

Dann biete ich Ihnen an, sich schnell bei mir zu melden.

Eine anwaltliche Vertretung im Gütetermin ist sowohl für Arbeitnehmer, wie auch für Arbeitgeber sinnvoll.

Viele Kündigungen sind nicht gerechtfertigt und angreifbar – sichern Sie Ihre Rechte!

Wahren Sie als Arbeitnehmer Ihr Recht und lassen Sie sich nicht kündigen – sollte sich die Kündigung nicht abwehren lassen, werde ich versuchen eine möglichst hohe Abfindung für Sie zu erstreiten!

Wahren Sie als Arbeitgeber Ihr Recht und verteidigen Sie die Kündigung – Sie haben schließlich nicht einfach so die Kündigung ausgesprochen!

Die kanzlei JURA.CC ist spezialisiert auf die Kündigungsschutzrechte der Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

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