Steuerrecht in Spanien - Grundsteuer

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Die Erhöhung der Grundsteuer und der Nicht-Residenten Steuer ab 2012

In Spanien zahlen Immobilieneigentümer eine der deutschen Grundsteuer vergleichbare Abgabe (Impuesto sobre Bienes Inmuebles, im Folgenden I.B.I.). Diese Steuer wird anhand des Katasterwertes der Immobilie berechnet und stieg daher in den letzten Jahren unregelmäßig immer dann an, wenn die entsprechende Gemeinde eine Anpassung der Katasterwerte (Valor Catastral) vorgenommen hatte.

Nun hat die spanische Regierung im Rahmen des Königlichen Dekretes-Gesetz 20/2011 vom 30. Dezember über die dringenden Maßnahmen in den Bereichen Haushalt, Steuer und Finanzierung zur Korrektur des Haushaltdefizites (Real Decreto-Ley 20/2011, de 30 de diciembre, de medidas urgentes en materia presupuestaria, tributaria y financiera para la corrección del déficit público) eine zunächst nur für die Steuerjahre 2012 und 2013 anzuwendende pauschale I.B.I. Erhöhung festgelegt. Durch Artikel 8 des Gesetzes werden die Gemeinden ermächtigt, einen pauschalen Prozentsatz, der in Abhängigkeit des Zeitpunktes der letzten Überprüfung des Katasterwertes steht, auf die Grundsteuer aufzuschlagen.

Robert Engels
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Wurde der Katasterwert zuletzt vor dem Jahr 2002 überprüft, beträgt die pauschale Erhöhung 10%.

Erfolgte die letzte Überprüfung in den Jahren 2002 – 2004, liegt der Zuschlag bei 6%.

In den Fällen, in denen der Katasterwert zuletzt zwischen 2008 und 2011 angepasst wurde, erfolgt eine pauschale Erhöhung um 4%.

In den beiden letzten Fällen besteht jedoch die Einschränkung, dass eine I.B.I. Erhöhung nur bei Immobilien erfolgt, deren Wert über dem Durchschnittswert der Immobilien einer jeden Gemeinde liegt. Dies betrifft ca. 50% aller Immobilien dieser Gemeinden.

Von der pauschalen I.B.I. Erhöhung sind die Immobilien der Gemeinden ausgenommen, bei denen die letzte Katasterwertüberprüfung in den Jahren 2005 bis 2007 erfolgte. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Immobilienpreise in diesen Jahren sehr hoch eingeschätzt wurden, und die Katasterwerte dieser Gemeinden ohnehin über dem Marktwert liegen dürften.

Weiterhin wurde der Steuersatz für Einkünfte von in Spanien Nicht-Residenten von 24% auf 24,75% erhöht. Auswirkungen hat dies u.a. auf Mieteinkünfte, die Eigentümer einer in Spanien belegenen Immobilie erzielen. Bei lediglicher Eigennutzung von Immobilieneigentum eines Nicht-Residenten werden die fiktiven Mieteinnahmen, die sich durch Anwendung eines Prozentsatzes von zwischen 1,1% und 2% des Katasterwertes berechnen, besteuert.

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