eBay: Widerrufsbelehrung nach Auktion reicht aus

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OLG Hamm: Widerrufsbelehrungen an jeden Bieter sind weder sinnvoll noch zumutbar

Es reicht aus, wenn Widerrufsbelehrungen auf eBay erst nach der Auktion per Mail versendet werden. Das Oberlandesgericht Hamm sieht in dieser Praxis keinen Wettbewerbsverstoß und lehnte die Klage eines Internethändlers gegen einen Konkurrenten ab.

Wenn man dem Meistbietenden direkt nach Ende der eBay-Auktion per Mail über die zweiwöchige Widerrufsfrist aufklärt, dann ist das "schnellstmöglich" im Sinne des Gesetzes.

Ein Bieter kann bei eBay jederzeit überboten werden, die Identität des Käufers ist bis zum Auktioneende ungewiss. Da der Käufer erst mit Auktionsende feststeht, ist eine frühere Widerrufsbelehrung an jeden einzelnen Bieter weder sinnvoll noch zumutbar. (Az I - 4 U 145/11)

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