Bußgeldbescheid und Fahrverbot wegen Missachtung des Verkehrsverbots eines LKW auf der Knobelsdorffbrücke

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Die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t auf der Knobelsdorffbrücke in Berlin ahndet die Polizei mit 2 Punkten, 500,00 Bußgeld und einem Fahrverbot. Was können die betroffenen LKW-Fahrer tun?

Seit dem 18.06.2018 ist die Knobelsdorffbrücke in Charlottenburg für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t gesperrt.

Als Begründung für diese Sperrung werden massive Brückenschäden angegeben. Der Bereich wurde mit Barken und einer Fahrbahnverengung sowie dem Verkehrszeichen mit dem Zusatz 7,5 t eindeutig ausgeschildert. Überdies sind auf den Zufahrtsstraßen diverse Schilder aufgestellt, die darauf hinweisen, dass ein Verkehrsverbot für LKW mit mehr als 7,5 t besteht.

Sascha  Kugler
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Verstärkte Kontrollen der Polizei auf der Knobelsdorffbrücke

Laut Auskunft des zuständigen Verkehrssicherheitsdienstes wurde wiederholt festgestellt, dass das Verkehrsverbot häufig durch LKW-Fahrer missachtet wird. Daher führt die Polizei Berlin nunmehr gezielte Kontrollen auf der Knobelsdorffbrücke durch, um die Beachtung des Verkehrsverbots zu kontrollieren. Es kommt in der Folge somit zu einer Vielzahl von Bußgeldbescheiden, die für den betroffenen LKW-Fahrern als Berufskraftfahrer aufgrund der drohenden Sanktion mit einem zweimonatigen Fahrverbot, der Eintragung von 2 Punkten ins Fahrerlaubnisregister (FAER) sowie einer Geldbuße von 500,00 € sehr schwer wiegen.

Vielzahl von Bußgeldbescheiden mit Fahrverbot

Die Härte der drohenden Sanktionen ist den meisten Berufskraftfahrern bei Missachtung eines Verkehrsgebots gar nicht bewusst. Im Gegenteil, laut Polizeiberichten entstand bei Gesprächen mit den Berufskraftfahrenden häufig der Eindruck, dass die Rechtsfolgen nicht bekannt sind und die Kontrollierten eher dachten, sie kämen mit einem Verwarnungsgeld davon.

Für die Berufskraftfahrer ist die Sanktion eines zweimonatigen Fahrverbots jedoch vielfach existenzgefährdend, so dass sich die Frage stellt, welche Möglichkeiten gibt es, um zumindest gegen das Fahrverbot vorzugehen.

Verhängung des Fahrverbots darf nicht pauschal erfolgen

Eine schematische Anordnung des Fahrverbots wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung allein auf Grundlage eines Regelfalls im Bußgeldkatalog ist in jedem Fall gesetzwidrig. Das Gericht hat nach Einlegung eines Einspruchs stets unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Falles zu prüfen, ob die Zuwiderhandlung als besonders verantwortungsloses Verhalten erscheint, das mit einem Fahrverbot sanktioniert werden muss. Dies wird insbesondere immer dann angenommen, wenn es zu einer Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern kommt.

In den Fällen der Missachtung des Verkehrsverbotes auf der Knobelsdorffbrücke gibt es jedoch keinerlei Anhaltspunkte für eine grundsätzliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Die Brücke war zum Zeitpunkt des Tatvorwurfs nicht akut einsturzgefährdet, sondern weiterhin für den Verkehr freigegeben.

Es liegt hier der Verdacht nahe, dass nicht die Unfallprävention und Gefahrenabwehr im Vordergrund steht, sondern vielmehr die Aufbesserung der Stadtkasse. Das Fahrverbot stellt jedoch einen erheblichen Einschnitt in die Grundrechte des Betroffenen dar und ist zudem für einen Berufskraftfahrer existenzgefährdend, so dass die Sanktion in diesem Fall unverhältnismäßig sein könnte.

Betroffene Berufskraftfahrer sollten Bußgeldbescheid samt Fahrverbot anwaltlich prüfen lassen

Haben Sie als betroffener LKW-Fahrer wegen Missachtung des Verkehrsverbotes aufgrund Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts auf der Knobelsdorffbrücke einen Bußgeldbescheid mit der Androhung eines Fahrverbots erhalten, stehen die Chancen ganz gut, dass nach einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und bei Stellung eines Kompensationsantrags im Gerichtsverfahren zumindest das angedrohte Fahrverbot entfällt. Sollten auch Sie betroffen sein, sollten Sie sich an einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um zumindest die Verhängung eines Fahrverbots abzuwenden.

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