Surfen im Internet und private Emails am Arbeitsplatz

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Ganz ehrlich: Wer hat noch nie private Emails von der Arbeit aus verschickt oder am Arbeitsplatz ein Online-Game gespielt, nach dem abendlichen Fernsehprogramm geschaut, nach Angeboten für den nächsten Urlaub geforscht, eine Zugverbindung fürs Wochenende herausgesucht oder gechattet - natürlich nur, wenn der Chef gerade nicht in der Nähe war?

So mancher Arbeitnehmer fragt sich sicher, was passieren kann, wenn der Chef dann doch plötzlich in der Tür steht und ihn in flagranti ertappt. Droht dann etwa die Kündigung?

Für eine Kündigung muss der Arbeitgeber das private Surfen und Mailen zunächst untersagt haben - durch Arbeitsvertrag, was noch eher selten ist, oder durch ausdrückliche Bekanntmachung im Betrieb, unter Umständen sogar durch eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat.Um dann bei Verstößen gegen das Verbot eine Kündigung durchzusetzen, muss dem Arbeitnehmer zusätzlich noch mehrmals abgemahnt werden.Auf die Abmahnung kann nur in Ausnahmefällen verzichtet werden, z.B. wenn bei der Internet-Nutzung am Arbeitsplatz eine Straftat erfüllt wurde, wie durch den Aufruf von Kinderporno-Seiten.

Wenn kein Surf-Verbot besteht und der Arbeitgeber das private Surfen über längere Zeit stillschweigend geduldet hat, besteht jedoch kein Freibrief für die exzessive Nutzung des Internets zu privaten Zwecken. Denn ganz sicher gehört dies nicht zu den Aufgaben, die der Arbeitnehmer laut Vertrag am Arbeitsplatz bewältigen soll.

Das Arbeitsgericht Wesel entschied deshalb, dass die private Internet-Nutzung am Arbeitplatz jedenfalls dann nicht zu einer fristlosen Kündigung berechtigt, wenn eine Dauer von 100 Stunden im Jahr nicht überschritten wird (AZ 5 Ca 4021/00).

Wird länger gesurft, gemailt oder gechattet, ist eine Kündigung also möglich. Letztendlich kommt es aber wieder mal auf den Einzelfall an. Die Entscheidung des Amtsgerichts kann aber dahingehend verallgemeinert werden, dass jemand eine Kündigung riskiert, der seine Arbeit in hohem Maße wegen privaten Surfens vernachlässigt.

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