Die Veruntreuung

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§ 266 StGB [Untreue]

(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 343 Abs. 2 und die §§ 247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend.

Uff! Erstmal durchschnaufen, hier hat der Gesetzgeber mal wieder nicht an Nebensätzen und Kommas gespart. Aber hat man sich einmal durchgekämpft, dann geht es:
Untreue begeht, wer das Vermögen eines anderen, für das er verantwortlich ist, schädigt. Dies kann durch Mißbrauch der Vertrauensstellung oder durch Verletzung der Treuepflicht passieren.
Geschützt wird durch die Untreue allein das Vermögen. Interessant ist, dass der Täter nicht die Absicht haben muss, sich zu bereichern: Untreue ist ein Fremdschädigungsdelikt. Die Schädigung eines anderen soll bestraft werden, nicht die Intention, selbst reicher zu werden.

Die Tat verlangt einen Strafantrag, wenn sie gegen Angehörige, Vormünder etc. verübt wurde, ebenso bei geringwertigen Sachen.

Gern genannte Beispiele für Berufsgruppen, die für die Untreue in Frage kommen, sind der Treuhänder, Prokurist, Vormund, oder der Kassenbeamte, Rechtsanwalt und ähnliches.

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Leserkommentare
von Felix3317 am 06.06.2020 01:19:58# 1
Unser Vermögen wurde um einen fast 6stelligen Betrag durch arglistige Täuschung durch den privaten Immobilienverkäufer, seinen Anwalt, der unsere Ausführungen im Prozeß vor dem Landgericht als „Vortrag ins Blaue" abgetan hat mit der Folge, uns komplett mundtot zu machen, die Richterin hat die Prozeßakte gefälscht, indem sie die Aussage des Hausverkäufers ins Gegenteil abgeändert und dessen Zeugen zur Falschaussage motiviert hat, ein weiterer Zeuge hat ebenfalls eine Falschaussage gemacht. Die Richter in der nächsten Instanz deckten ihre Vorgänger vom Landgericht, das der nächsten Instanz (OLG) eine unvollständige, aber normal paginierte Prozeßakte schickte, um den Anschein zu erwecken, alles sei in Ordnung.
Auch BGH und BVerfG deckten den Betrug der Vorinstanzen.
Natürlich haben wir zügig gemerkt, dass hier etwas faul war, wir haben einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin gestellt, der von der Kammervorsitzenden wortreich zurückgewiesen wurde.
Wir konnten unser Recht nicht durchsetzen, obwohl es zahlreiche Urteile gibt, wonach arglistige Täuschung immer als Straftat beurteilt wurde - dieses Mal entgegen des bis dato Rechts. In unserem Fall bewegten sich die Delinquenten mit und ohne Robe allesamt im rechts- und straffreien Raum.
Der deutsche „Rechtsstaat"?? Eine Farce!! Hier ist der Wunsch der Vater des Gedankens! Man kann seine Grundrechte nicht durchsetzen, weil dies leider nicht im GG vorgesehen ist (dank Relikte aus der Nazizeit).

Bloß: wie und wo können wir Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen?

Danke für Ihre Auskunft und freundliche Grüße

Felix3317
    
von sina50 am 27.10.2020 08:15:37# 2
Hallo habe auch einen Fall wo die Täter am Gericht sitzen - daher bitte um welches Gericht handelt es sich - bei mir ist es das Gericht Ludwigshafen und Frankenthal...hier gibt es systematische Vorgehen die einem wie in Ihrem Fall den Atem verschlagen..einzig mit der Absicht immer weiter GErichtskosten zu generieren..hier ist eine Band unterwegs die sich systematisch Vermögen erschleicht....wenden Sie sich auch an Menschenrechtsgruppen sowie Fernsehen und investigativer Jounalisten -
anders wird man hier nichts bewegen können
    
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