Tipps zum Gepäckverlust

Mehr zum Thema: Reiserecht, Reiserecht, Gepäckverlust, Reisegepäckversicherung, Flug
4,43 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
7

Lückenloser Schutz durch Reisegepäckversicherung?

Meist fühlt man sich sicherer, wenn man vor Reiseantritt eine Reisegepäckversicherung abschließt. Eine Reisegepäckversicherung versichert den Reisenden gegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung seines Reisegepäcks. Versichert ist das Gepäck desjenigen, der die Versicherung abgeschlossen hat. Die Familienmitglieder des Versicherten oder sein Lebensgefährte sind ebenfalls mitversichert. Eine Reisegepäckversicherung wird regelmäßig schon bei Buchung der Reise bzw. des Fluges angeboten. Jedoch garantiert der Abschluss eines solchen Versicherungsvertrages keinen lückenlosen Schutz. Es stellt sich also die Frage, für welche Gegenstände man wieviel Ersatz unter welchen Umständen des Verlustes/der Beschädigung bekommt.

Versicherte Gegenstände sind regelmäßig:

  • Alle Gegenstände, die Sie für die Reise benötigen , jedoch keine Sachen des gewerblichen Bedarfs (z.B. Notebooks).
  • Reiseandenken, jedoch findet der Ersatz nur in Höhe von 10 % der Versicherungssumme und bis höchstens 250 Euro pro Schadensfall. Antiquitäten sind nicht versichert!
  • Sportgeräte sind bei gebrauchsbedingten Schäden nicht versichert. Also: Geht Ihr Fahrrad, während Sie darauf fahren, kaputt, wird der Schaden nicht gedeckt. Wird es aber in abgestelltem Zustand beschädigt, zahlt die Versicherung.
  • Pelze, Schmucksachen, Foto- und Filmapparate einschließlich Zubehör sind nur geschützt, während sie bestimmungsgemäß getragen bzw. genutzt werden. Die Sachen sind auch versichert, während sie im abgeschlossenen Hotelzimmer aufbewahrt werden. Schmuck und Gegenstände aus Edelmetallen müssen jedoch im Hotelsafe aufbewahrt werden. Gehen Sie aber mit Ihrer diamantbesetzten Rolex über einen marokkanischen Basar, zahlt keine Versicherung! Diese Gegenstände werden in Höhe bis zu maximal 50 % der Versicherungssumme ersetzt.
  • Ausweispapiere. Hier kommt die Versicherung einzig und allein für die amtlichen Gebühren auf.
Nicht umfasst sind in der Regel: Geld, Wertpapiere, medizinische Hilfsmittel wie Kontaktlinsen, Prothesen etc. Brillen sind jedoch von der Versicherung geschützt.

In folgenden Situationen leistet die Versicherung Ersatz:

  • bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und vorsätzlicher Sachbeschädigung Dritter
  • bei Verlust, jedoch nicht bei Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen. In diesen Fällen werden maximal 10 % der Versicherungssumme geleistet.
  • bei Unfällen
  • bei Naturgewalten
  • bei fahrlässigem Verhalten Dritter (z.B. Beschädigung der Kleidung)
Wenn man keine Sonderversicherung abgeschlossen hat, dann wird während eines Zelt- oder Campingurlaubes nichts ersetzt.

Wie ist die Vorgehensweise im Falle eines Schadens oder eines Verlustes?

  • Jeder Schadensfall ist dem Versicherer sofort anzuzeigen, nicht erst nach dem Urlaub!
  • Sie müssen am Urlaubsort gegebenenfalls Ersatzansprüche gegen Dritte geltend machen. Schriftliche Nachweise solcher Anzeigen müssen dem Versicherer vorgelegt werden.
  • Sie müssen dem Versicherer bei der Aufklärung des Schadensfalles behilflich werden. D.h. dass Sie verpflichtet sind, sämtliche Belege einzureichen, mit denen Grund und Höhe des Schadens bewiesen werden können (Reparaturkostens, Rechnungen von Wiederbeschaffungen oder beschädigten Gegenständen)
  • Schäden, die aufgrund von Diebstahl, Raub und Sachbeschädigung verursacht wurden, müssen der Polizeidienststelle vor Ort gemeldet werden. Diese Meldung muss in schriftlicher Form bei der Versicherung vorliegen.

ACHTUNG: NEUE GESETZESLAGE AB 28.6.2004. Bessere Haftung im Luftverkehr zu Beginn der Urlaubszeit

456
Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Gepäck weg - was nun?
Seite  2:  Das Gepäck kommt verspätet
Seite  3:  Das Gepäck ist abhanden gekommen
Seite  4:  Wie Sie den Gepäckverlust verhindern
Seite  5:  Gepäckverlust bei Pauschalreisen
Seite  6:  Lückenloser Schutz durch Reisegepäckversicherung?
Leserkommentare
von avosas am 06.12.2018 22:21:43# 1
Hallo,

wir sind im Mai nach Brasilien geflogen und unser Gepäck kam ungefähr 18 Stunden später. Bis dahin haben wir uns einige Sachen gekauft, Unterwäsche T-Shirt Socken und ein paar Hygieneartikel. Nun sind wir schon seit kurz nach dem Urlaub dran unser Geld zu bekommen. Aber bei der Airline ist kein Fortschritt zu bemerken. Wie komme ich am besten und schnellsten an mein Geld? Wenn bei der Airline in Portugal angerufen wird, heißt es immer nur, dass wir auf DIE Mail warten müssen.

Wie kann ich weiter vorgehen? Kann ich einen Anwalt einschalten, der von der verlierenden Partei (also der Airline) getragen werden muss? Oder wie kann ich die Fluggesellschaft dazu bringen, mir mein Geld, welches Sie mir schon seit einem halben Jahr verwehren, zu geben?

Vielen Dank und viele Grüße
Avosas
    
Das könnte Sie auch interessieren
Reiserecht Das Reisevertragsrecht - Grundlegendes
Kaufrecht Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Vor Gericht Flugziel erreicht - Gepäck weg
Reiserecht Ihre Rechte als Fluggast bei Nichtbeförderung