Die Ware kommt zu spät

Mehr zum Thema: Kaufrecht, Verzug, Rücktritt, Nichterfüllung
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Der Verzögerungsschaden

  • Sie haben einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen.
  • Die Lieferung war fällig, d.h. der Verkäufer hätte Ihnen die Ware bereits liefern müssen. Wenn in dem Vertrag kein Zeitraum vereinbart wurde, ist die Leistung sofort nach Abschluss des Vertrages zu erbringen. Natürlich ist dem Verkäufer eine angemessene Lieferzeit einzuräumen.
  • Sie haben den Verkäufer ordnungsgemäß gemahnt (schriftlich, per Einschreiben), oder die Mahnung war entbehrlich, da z.B. ein genaues Datum im Vertrag festgelegt wurde.
    Achtung! Seit Frühjahr 2000 gelten neue Verzugsregeln: 30 Tage nach Fälligkeit der Leistung kann der Verzögerungsschaden sofort geltend gemacht werden, ohne vorherige Mahnung. Sehen Sie auch Neuregelung des Verzuges
  • Der Verkäufer kam Ihrer Mahnung nicht nach und lieferte immer noch nicht.
  • Der Verkäufer trägt die Schuld daran, dass die Ware nicht geliefert wurde (das Verschulden des Verkäufers wird vermutet. Im Ernstfall muss der Verkäufer das Gegenteil beweisen.. .).
  • Der Verkäufer hat also schuldhaft seine Vertragspflichten nicht erfüllt - Sie können Ersatz des Schadens verlangen, der Ihnen durch die Verspätung entstanden ist:

Dieser Schadensersatz wird allgemein auch Verzögerungsschaden genannt. Er kommt für Sie in Betracht, wenn Sie trotz der Verspätung noch Interesse daran haben, die Ware zu bekommen. Der Kaufvertrag bleibt nämlich bestehen, und Sie haben weiterhin einen Anspruch auf Lieferung der Ware. Außer der Lieferung können Sie vom Verkäufer jetzt Ersatz verlangen für die Kosten, die Ihnen durch die Verspätung der Ware entstanden sind.

Typische Verspätungsschäden sind z.B. Leihgebühren für einen Ersatzgegenstand für die Zeit, in der Sie die bestellte Ware nutzen wollten (Leihvertrag/Quittungen aufbewahren!), die Kosten für die Mahnung (Porto u.ä.). Weiterhin ersetzt werden muss Ihnen entgangener Gewinn dadurch, dass die Ware gefehlt hat, wenn Sie dies klar nachweisen können.

Zusammenfassung: Der Verkäufer muss Sie finanziell so stellen wie Sie stehen würden, wenn Sie die Ware rechtzeitig erhalten hätten. Neben diesem Ersatz der Verspätung muss der Verkäufer Ihnen die Ware weiterhin liefern.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Die Ware kommt zu spät
Seite  2:  Der Verzögerungsschaden
Seite  3:  Der Rücktritt
Seite  4:  Schadensersatz wegen Nichterfüllung