außerordentliche Kündigung über Integrationsfacham

7. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Kisp
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
außerordentliche Kündigung über Integrationsfacham

Sehr geehrte Damen und Herren,
am 04.01.2013 erhielt ich eine außerordentliche Kündigung von meiner Chefin über das Integrationsfachamt. Das Amt bittet bis zum 09.01.13 eine Stellungnahme.

Fragen:

Kann ich beim Amt um Verlängerung bitten?
Was muss bei der Stellungnahme berücksichtigt werden, da meine Chefin unrichtige Angaben gemacht hat.

MfG
Holthusen


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Einfach mal beim Amt anrufen, nur wird bei einer außerordentlichen Kündigung da wirklich nicht viel zeitlicher Spielraum sein.
Natürlich sollten Sie in der Stellungnahme genau erläutern, welche Angaben des Chefs falsch sind.

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#2
 Von 
Kisp
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Ihre Nachricht!
Das Amt habe ich erreicht und alles wichtige geschildert. Der Ansprechpartner meinte, er würde der fristlosen Kündigung zustimmen, da die Kündigung nichts mit der Behinderung zu tun hätte. Wobei man sagen muss, dass die Angaben des AG nicht alle zutreffen. Ok, die Stellungnahme werde ich gleich schreiben. MfG
Holthusen

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#3
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

vielleicht wäre es ratsamer, sich an einen guten Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden

je nachdem, was du angestellt hast.....

die Folgen einer außerordentlichen Kündigung sind ja nicht so ohne ...

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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#4
 Von 
Kisp
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe keine "goldenen löffel" geklaut. sie wirft mir fehlverhalten vor. erst war sie einverstanden mit dem, was ich tun wollte und dann revidierte sie ihre aussage. Sehr hinterlistig.
Ich habe soeben Kontakt mit einem Anwalt aufgenommen.
Danke für alle Eure Bemühungen

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#5
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

"Fehlverhalten", das eine außerordentliche Kündigung nach sich zieht - das ist schon ein Hammer.
Um so wichtiger, dass du Kündigungsschutzklage einreichst.

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