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123recht.de rechtliches Wörterbuch


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Berufung

Gegen Urteile der ersten Instanz kann das Rechtsmittel der Berufung eingelegt werden, um das Urteil durch das nächsthöhere Gericht zu überprüfen. Die Überprüfung erfolgt in rechtlicher Hinsicht (gab es rechtliche Fehler) oder in tatsächlicher Hinsicht (wurden alle Tatsachen richtig berücksichtigt und bewertet)

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