123recht.de rechtliches Wörterbuch
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z
Dienstbarkeit
Persönliche Dienstbarkeit - Ein Grundstück kann mit einer persönlichen Dienstbarkeit belastet werden.<br>Dies bedeutet, dass das Grundstück in einzelnen Beziehungen vom Berechtigten genutzt werden darf. Die persönliche Dienstbarkeit entspricht in ihrem Inhalt der GRUNDDIENSTBARKEIT. Im Unterschied zu dieser steht sie jedoch nicht einem Grundstückseigentümer zu, sondern einer bestimmten Person. Bei dieser Person kann es sich auch um eine juristische Person bzw. rechtsfähigen Personengesellschaft handeln
Zurück