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Ermessen

Nicht alle Gesetze schreiben den Verwaltungen zwingend vor, nach einem bestimmten Schema zu handeln (z.B. Baugenehmigung Ja oder Nein), vielmehr überlassen viele Gesetze den Behörden die Entscheidung, ob oder wie sie handelt. Die Behörde hat dann ein Ermessen, also die Auswahl zwischen verschiedenen Handlungsvarianten. In solchen Fällen lautet der Wortlaut des entsprechenden Gesetzes meist "darf", "kann" oder ähnlich. Die Behörde darf aber nicht willkürlich handeln, sondern dem Sinn und Zweck des jeweiligen Gesetzes entsprechen

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