123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Exekutive
Die Exekutive ist die vollziehende Gewalt und wird auch oft einfach "Verwaltung" genannt. Sie umfasst alle Handlungen des Staates, die nicht zur rechtsprechenden und gesetzgebenden Gewalt gehören. Dazu gehören die Regierung und die darunter stehenden Behörden (vgl. auch Gewaltenteilung)
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