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Feststellungsklage
Mit der Feststellungsklage will der Kläger gerichtlich festgestellt haben, ob für ihn ein bestimmtes Recht oder Rechtsverhältnis besteht. Die Klage ist in der Regel unzulässig, wenn andere Klagearten greifen oder der Kläger kein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat. Die Feststellungsklage gibt es im Zivilprozess, im Verwaltungprozess, in der Arbeitsgerichtsbarkeit und im Finanzstreitverfahren. Auch das Bundesverfassungsgericht kann angerufen werden, eine Feststellung zu treffen
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