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Führungsaufsicht

Gehört zu den Maßnahmen der Besserung und Sicherung: Ein strafrechtlich Verurteilter kann 2 - 5 Jahre einer Aufsichtsstelle und einem Bewährungshelfer unterstellt werden. Dies zum Zweck der besseren Resozialisierung (Wiedereingliederung in die Gesellschaft) und Verhinderung weiterer Straftaten

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