123recht.de rechtliches Wörterbuch
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z
Gewinn
Der Gewinn oder Verlust eines Betriebes errechnet sich aus dem Unterschied des Betriebsvermögens am Schluss eines Wirtschaftsjahres im Vergleich zum Vermögen im vorangegangenen Jahr. Hinzuaddiert werden noch Entnahmen, abgezogen werden die Einlagen. Die Entnahmen sind Wirtschaftsgüter, die der Steuerpflichtige zu betriebsfremden Zwecken dem Betrieb entnommen hat. Die Einlagen wurden dem Betrieb aus dem Privatvermögen hinzugeführt
Zurück