123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Gewährleistungsrecht
Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Schuldners, eine Sache oder ein Werk in fehlerfreiem Zustand abzuliefern. Fehlerhafte Sachen berechtigen den Käufer zur Nacherfüllung, Rückgängigmachung des Kaufs oder Herabsetzung des Kaufpreises (seine Gewährleistungsrechte). Seit 2002 gilt das neue Gewährleitungsrecht, das dem Verbraucher mit mehr Rechten und längeren Fristen zur Durchsetzung dieser Rechte ausstattet
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