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123recht.de rechtliches Wörterbuch


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Hausrecht

Hausrecht besitzt, wer über die Benutzung von bestimmten Räumlichkeiten entscheiden darf. Der Hausrechtsinhaber kann mithin Personen verbieten, sich in seinen Räumen aufzuhalten und ein Hausverbot ausprechen. Das Hausrecht kann auch übertragen werden, z.B. an Angestellte

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