Hilfe & Kontakt
Erste Hilfe in Rechtsfragen seit 2000.
13.825 Ratgeber, 2.440.685 Forenbeiträge, 276.457 Rechtsberatungen
662.743
Registrierte
Nutzer

123recht.de rechtliches Wörterbuch


A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  Z 

Ingerenz

Wer durch sein gefährliches Vorverhalten eine Gefahrensituation verursacht, hat eine Rechtspflicht, den Schaden abzuwenden. Tut er dies nicht, kann er durch sein Unterlassen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden (siehe auch "Garant")

Zurück