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123recht.de rechtliches Wörterbuch


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Konsortium

Eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die nur vorübergehend zur Vornahme einzelner Rechtsgeschäfte oder Arbeiten eingegangen wird. Man spricht auch von einer Gelegenheitsgesellschaft. Typisches Beispiel ist die Zusammenarbeit von verschiedenen Banken bei der Einführung neuer Aktien im Wertpapiergeschäft

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