123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Landesliste
"Starre" Personenliste jeder Partei, die durch die Zweitstimme gewählt wird. Bei Bundestagswahlen stellt jede Partei in jedem Bundesland eine Landesliste mit ihren Kandidaten auf. Je nach Anteil an Zweitstimmen der Partei in der Wahl ziehen in einer bestimmten Reihenfolge mehr oder weniger Kandidaten der Liste in den Bundestag ein
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