Hilfe & Kontakt
Erste Hilfe in Rechtsfragen seit 2000.
13.825 Ratgeber, 2.440.685 Forenbeiträge, 276.457 Rechtsberatungen
665.449
Registrierte
Nutzer

123recht.de rechtliches Wörterbuch


A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  Z 

Mängelanzeige

Reisemängel müssen dem Reiseveranstalter vor Ort angezeigt werden, damit dieser die Möglichkeit der Behebung bzw. Abhilfe bekommt. Voraussetzung für Entschädigungen. Die Anzeige eines Mangels ist nur in wenigen Fällen entbehrlich. <br>Auch MIETMÄNGEL müssen angezeigt werden, um Rechte geltend machen zu können

Zurück