123recht.de rechtliches Wörterbuch
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NGefAG
Niedersächsisches Gefahrenabwehrgesetz. Die Gefahrenabwehr, also das Verhindern von Schäden im Vorfeld, ist Sache der Länder und somit in jedem Bundesland speziell geregelt. Die Aufgabe der Gefahrenabwehr haben die Verwaltungsbehörden (z.B. Bauaufsicht) und die Polizei
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