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Opportunitätsprinzip

Ein Strafverfahren kann wegen des Opportunitätsprinzips eingestellt werden. Nach dem Ergebnis der Staatsanwaltschaft wäre zwar eine Anklage gerechtfertigt - die Staatsanwaltschaft sieht aber dann von einer Anklage ab, wenn die Schuld des Täters als gering einzustufen wäre und und auch kein öffentliches Interesse an der strafrechtlichen Verfolgung besteht. Auch dann, wenn die zu verhängende Strafe neben einer anderen Verurteilung kaum ins Gewicht fällt. Neben der Staatsanwaltschaft kann auch das Gericht nach Klageerhebung die Strafverfolgung wegen des Opportunitätsprinzips einstellen

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