123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Pfand
Das Pfand ist ein GEGENSTAND, DER DEM GLÄUBIGER ALS SICHERHEIT übergeben wird. Der Gläubiger kann diesen verpfändeten Gegenstand verwerten, wenn der Schuldner seiner eigentlichen Schuld nicht nachkommt. Das Pfandrecht kann vereinbart werden, mitunter aber auch KRAFT GESETZES entstehen
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