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123recht.de rechtliches Wörterbuch


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Richtervorbehalt

Bestimmte Maßnahmen (z.B. Abhöreinrichtungen durch die Staatsanwaltschaft) greifen derart in Grundrechte von Verdächtigen ein, dass sie unter Richtervorbehalt stehen: Sie dürfen erst veranlasst werden, wenn der zuständige Richter sie für rechtmäßig und verhältnismäßig erachtet. Nur in besonderen Eilfällen ist es den Behörden nicht zumutbar, erst die Entscheidung eines Richters abzuwarten. Dieser entscheidet dann aber im Nachhinein, ob die Maßnahme rechtmäßig war

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