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Schöffengericht

Das Schöffengericht am Amtsgericht besteht aus einem Richter und zwei Laienrichtern und ist zuständig bei Vergehen oder Verbrechen, wenn Strafen von zwei bis zu vier Jahren zu erwarten sind. <br>Laienrichter haben keine juristische Ausbildung und sind ehrenamtlich tätig. Sie werden auf vier Jahre gewählt, mit der Möglichkeit der einmaligen Wiederwahl. Sie haben das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichter

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