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Subsidiarität
Im STAATSRECHT bedeutet Subsidiarität, dass Themen bzw. Probleme von der staatlichen Ebene (Bund, Land, Kreis, UN) angegangen werden, die dafür am ehesten geeignet ist - vorrangig soll die unterste Ebene tätig werden, erst wenn sie dazu nicht in der Lage ist, wird die höhere Staatseinheit tätig (Prinzip des Föderalismus).<br>Innerhalb der Zulässigkeit einer VERFASSUNGSBESCHWERDE bedeutet Subsidiarität, dass der Beschwerdeführer vor Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts zunächst ein unteres Gericht auch dann anrufen muss, wenn das beanstandete Gesetz auch nur von einem Fachgericht im Verlauf dessen Entscheidung nebenbei geprüft wird
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