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Verbandsklage

Vor Verwaltungsgerichten kann nur klagen, wer in seinen EIGENEN Rechten verletzt ist. Vereine oder Verbände können daher nur im eigenen Interesse, nicht im Interesse ihrer Mitglieder klagen. Daher gibt es Forderungen, für bestimmte Bereiche (insbesondere Umweltschutz) Verbänden eine eigene Klagebefugnis einzuräumen - die Verbandsklage.<br>Durch die Novelle des Naturschutzgesetzes wurde im April 2002 für diesen Bereich die Verbandsklage auf Bundesebene eingeführt

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