123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Volksabstimmung
Als VOLKSENTSCHEID oder VOLKSABSTIMMUNG bezeichnet man die Abstimmung des Volkes zu Gesetzen oder wichtigen Fragen. Die wahlberechtigte Bevölkerung entscheidet somit verbindlich über neue Gesetze und den Kurs des Landes.<br>Ein VOLKSBEGEHR hingegen ist die Initiative des Volkes, mit der die Durchführung eines Volksentscheids zu einem bestimmten Thema beantragt wird.<br>In Deutschland existiert die Möglichkeit der Volksabstimmung auf Bundesebene nicht. Deutschland ist eine mittelbare repräsentative Demokratie, in der das Volk Vertreter in den Bundestag wählt
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