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123recht.de rechtliches Wörterbuch


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Völkerrecht

Regelt die Verhaltensweisen, die zu einem geordneten Zusammenleben und Miteinander aller Menschen notwendig sind. Insbesondere das Verhältnis souveräner Staaten untereinander wird festgelegt. Völkerrecht ist nicht in den Gesetzen der einzelnen souveränen Staaten enthalten, sondern entspringt entweder aus völkerrechtlichen Verträgen von Staaten untereinander (Völkervertragsrecht), aus der von der Mehrzahl der Staaten geübten Praxis (Völkergewohnheitsrecht) oder rechtlichen Regeln, die sich in den Rechtsordnungen vieler Staaten finden (Allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze).<br>Weiterhin sind Grundlage des Völkerrechts Gerichtsentscheidungen des Internationalen Gerichtshofes sowie Lehrmeinungen.<br>Art. 25 GG: DIE ALLGEMEINEN REGELN DES VÖLKERRECHTS SIND BESTANDTEIL DES BUNDESRECHTS. SIE GEHEN DEN GESETZEN VOR UND ERZEUGEN RECHTE UND PFLICHTEN UNMITTELBAR FÜR DIE BEWOHNER DES BUNDESGEBIETES

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