123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Wahlprüfungsverfahren
(Art. 41 GG für den Bund) Verfahren, in dem über die Gültigkeit einer Wahl im Bund oder in einem Land entschieden wird. Die Organe Bundestag und Landtag prüfen ihre Wahlen selbst, nachdem ein Wahlprüfungsausschuss eine vorherige Prüfung durchgeführt hat. Berechtigt zur Beantragung eines Wahlprüfungsverfahrens ist u.a. jeder zur Wahl Berechtigte. Als endgültige überprüfende Instanz einer Entscheidung des Bundestages ist das Bundesverfassungsgericht zuständig
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