123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Wiener
Die Wiener Konvention ist die Neufassung und Kodifikation (Zusammenfassung) des seit dem Wiener Kongreß 1814/15 gewohnheitsrechtlich weiterentwickelten Diplomatenrechts. Die Konvention ist seit dem 24.4.1964 in Kraft. Sie regelt den diplomatischen Verkehr einschließlich der Privilegien und Immunitäten der Diplomaten. 174 Staaten der Welt gehören der Konvention an. Die ergänzende Regelung über konsularische Beziehungen für den konsularischen Verkehr trat 1967 in Kraft und wurde von 153 Staaten unterzeichnet.<br>
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