123recht.de rechtliches Wörterbuch
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gesamtschuldnerisch
Von Gesamtschuldnern spricht man, wenn mehrere Schuldner verpflichtet sind, die ganze Leistung zu erbringen, der Gläubiger die Leistung aber nur einmal verlangen kann. Der Gläubiger kann sich dann aussuchen, von welchem Schuldner er die Leistung fordert. Die Gesamtschuldner müssen dann untereinander sehen, wie sie dies im Innenverhältnis ausgleichen
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