123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Öffentliches
Öffentliches Recht - Oberbegriff für die Beziehungen des Einzelnen zum Staat sowie das Verhältnis der Hoheitsträger und ihrer Organe zueinander. Es beinhaltet Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht und die verschiedenen Verfahrensordnungen. Die Einordnung einer Norm oder Streitigkeit in entweder das private oder das öffentliche Recht ist maßgeblich für die Zuständigkeit der Gerichte von Bedeutung
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