Hilfe & Kontakt
Erste Hilfe in Rechtsfragen seit 2000.
13.825 Ratgeber, 2.440.685 Forenbeiträge, 276.457 Rechtsberatungen
662.015
Registrierte
Nutzer

123recht.de rechtliches Wörterbuch


A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  Z 

Annahme

Mit einer wirksamen Annahme wird ein Vertrag geschlossen. Sie muss demjenigen, der das Angebot gestellt hat, erklärt werden. Ein Schweigen ist in der Regel keine Annahme. Eine "Annahme", die das Angebot inhaltlich abändert, gilt als ein neues Angebot

Zurück