123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Annahme
Mit einer wirksamen Annahme wird ein Vertrag geschlossen. Sie muss demjenigen, der das Angebot gestellt hat, erklärt werden. Ein Schweigen ist in der Regel keine Annahme. Eine "Annahme", die das Angebot inhaltlich abändert, gilt als ein neues Angebot
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