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123recht.de rechtliches Wörterbuch


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Anordnung

Einstweilige Anordnung. Die vorläufige Entscheidung eines Gerichts. Die vorläufige Entscheidung geht nur in den Fällen, in denen das Gericht auch die spätere endgültige Entscheidung zu treffen hat. Die einstweilige Anordnung gibt es vor Verwaltungsgerichten, sie ist aber auch vor dem Bundesverfassungsgericht zulässig. Es soll gewährleistet werden, dass vor Eintritt der Rechtskraft nicht rechtswidrige Zustände herbeigeführt werden

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