123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Eigentumsvorbehalt
Beim Eigentumsvorbehalt bleibt eine Sache bis zur endgültigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers. Der Käufer erwirbt zunächst nur unmittelbaren Besitz an der Sache und erhält damit die Möglichkeit, die Sache zu nutzen. Bei Zahlung des vollständigen Kaufpreises wird der Käufer dann automatisch Eigentümer, ohne dass es noch einer weiteren Erklärung des Verkäufers bedarf
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