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Geldstrafe

Eine Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt (z.B. 10 Tagessätze zu je 50 €). Zwischen 5 und 360 Tagessätze dürfen verhängt werden, die Höhe bemisst sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Verurteilten, zwischen 1 und 5.000 €

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