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Jugendgerichtsgesetz

(JGG) Das Jugendgerichtsgesetz regelt die Rechtsfolgen von Straftaten Jugendlicher, die besonderen Verfahrensvorschriften bei Strafverfahren gegen Jugendliche und den Vollzug von Strafen, die gegen Jugendliche verhängt werden. Darüber hinaus regelt das Jugendgerichtsgesetz, unter welchen Umständen Jugendstrafrecht auch auf Heranwachsende angewandt werden darf.<br>

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