123recht.de rechtliches Wörterbuch
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KG
Die Kommanditgesellschaft ist eine Gesellschaft, deren Zweck der Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma ist. Sie ist eine besondere Form der Offenen Handelsgesellschaft mit unterschiedlicher Haftungsbeschränkung der Gesellschafter. So haftet der Kommanditist nur mit seiner Einlage und bis zur Höhe seiner Einlage. Komplementäre dagegen haften mit ihrem Privatvermögen. Die KG ist somit interessant für reine Geldgeber als auch für die Beteiligung von Familienangehörigen, da eine große Möglichkeit von Rollenverteilungen im Unternehmen möglich ist
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