123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Kauf
Der Kauf (oder Kaufvertrag) ist ein gegenseitiger Vertrag. Darin verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer die Kaufsache zu übergeben und das Eigentum daran zu übertragen. Der Käufer muss den vereinbarten Kaufpreis zahlen und die Kaufsache abnehmen
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